Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen finden auf die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen der Schwarz Stahl AG und ihren Kunden Anwendung. Anders lautende Bedingungen der Besteller sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich abgefasst und von Schwarz Stahl AG rechtsgültig unterzeichnet sind.

2. Preise

Sämtliche Preise sind freibleibend. Anpassungen an die Tagespreise bleiben vorbehalten. Die Preise verstehen sich ab unserem Lager oder ab dem Lieferwerk.

3. Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen und wird auf den Rechnungen offen ausgewiesen.

4. Transportkosten

Bei Camionlieferungen wird ein Transportkostenanteil von 3,9 % verrechnet:

Stahl und Metalle mind. CHF 40.−, max. CHF 290.−
Haustechnik / HWZ  mind. CHF 15.−, max. CHF 290.−
Hoch- und Tiefbau  mind. CHF 40.−


Bei Direktlieferungen, Post- oder Paket-Servicedienst werden die effektiven Frachtkosten in Rechnung gestellt. Erfordert die Ablieferung einen Spezialtransport, werden die Mehrkosten in Rechnung gestellt. Abholvergütungen werden keine gewährt.

5. Lieferung und Transport

Alle Lieferungen, auch Franko Sendungen, erfolgen auf Gefahr des Empfängers, mit Ausnahme der Zufuhren durch Camions der Schwarz Stahl AG. Die Haftung für Schäden aufgrund unsachgemässem Einsatz von mitgelieferten Hebemitteln (z.B.  Eingweg-Gurten) durch den Kunden wird abgelehnt. Die Schwarz Stahl AG lehnt Ansprüche auf Schadenersatz, Auflösung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung, insbesondere infolge Warenmangels bei den Vorlieferanten  der vorübergehender Lagerknappheit, ab.

6. LKW-Kranablad

Für den Ablad mit dem LKW-Kran verrechnen wir CHF 18.– pro Kranzug.

7. Auftrags- und Rüstpositionen / Zuschläge

Für das Rüsten und Kommissionieren des Stahlhandels-Sortimentes verrechnen wir einen Auftrags-/Rüstzschlag von CHF 9.60. Für Bestellungen unter CHF 100.– wird zudem ein Kleinmengenzuschlag von CHF 10.– erhoben.

Im Bereich Bewehrung verrechnen wir CHF 5.80 pro Rüstposition sowie pauschal CHF 30.– für Listen unter 3 Tonnen. Für Expresslieferungen (Eisenlisten von max. 3 Tonnen) innerhalb 24 Std. bzw. 2 Arbeitstagen verrechnen wir einen Expresszuschlag von CHF 80.– bzw. CHF 50.– pro Tonne.

8. Verpackungsmaterial / Gebinderetouren

Allfällige Verpackungen und Einweg-Gurten werden zu effektiven Kosten verrechnet. Es werden nur eigene Verschläge der Schwarz Stahl AG (1000 x 2000 / 1250 x 2500 / 1500 x 3000) sowie gut erhaltene, wiederverwendbare Europaletten, Eurorahmen und Eurodeckel zurückgenommen.

9. Resten und Zuschläge

Die Verrechnung allfälliger Resten bleibt vorbehalten. Temporäre Zuschläge von Lieferwerken werden offen weiter verrechnet.

10. Retouren

Von uns gelieferte Ware kann nur nach vorheriger Absprache und innerhalb von 3 Monaten seit der Lieferung retourniert werden. Retourlieferungen nur mit Originallieferschein oder Faktura. Sonderanfertigungen, nicht lagerhaltige und unkurante Artikel,  Auslaufmodelle, Artikel ausser Sortiment, schmutzige oder defekte Ware und Artikel, die nicht mehr den aktuellen Ausführungen entsprechen, werden nicht zurückgenommen. In jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von mind. CHF 50.– oder 30 % des damaligen Warenwertes in der Gutschrift abezogen. Allfällige Transportkosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

11. Mängelrüge und Gewährleistung

Allfällige Mängel sind innert 8 Tagen nach Übernahme der Ware schriftlich bei Schwarz Stahl AG geltend zu machen. Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut werden. Bei Missachtung gehen alle Folgekosten zu Lasten des Käufers. Spätere Reklamationen werden nur entgegengenommen, wenn Mängel versteckt waren, d.h. im Zeitpunkt der Ablieferung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren und der Besteller innert einer Woche seit Entdeckung der Mängel schriftlich  reklamiert hat. Die Gewährleistungspflicht gilt jedoch nur bis zum gesetzlichen Ablauf der Frist. Jede weitere Garantie und Haftung, insbesondere für den Ersatz indirekten Schadens, ist ausgeschlossen. Garantie und Haftung besteht nur soweit, als sie der Hersteller oder unser Lieferant leistet. Ebenso übernehmen wir bezüglich Eignung des Materials für den vorgesehenen Verwendungszweck keinerlei Garantie und lehnen die Haftung für Schäden infolge fehlerhafter Bearbeitung, falschem Einsatz etc. ab.  Für Oberflächenbehandlungen (z.B. Feuerverzinken, Verchromen, Grundieren, Primern, etc.) können wir keine Gewähr übernehmen. Wird die Mängelrüge nicht innert obiger Frist erhoben, gilt die Ware als genehmigt.

12. Leistungserklärungen und Werkszeugnisse

Leistungserklärungen nach EN 1090 sowie Werkszeugnisse sind, falls benötigt, zwingend und explizit bei der Preisanfrage, jedoch spätestens bei Auftragserteilung durch den Kunden unter Angabe der Ausführungsklasse ausdrücklich anzufordern. Eine  nachträgliche Beschaffung dieser Dokumente ist nicht möglich. Zusatzkosten werden separat verrechnet.

13. Konditionen

Zahlung innert 30 Tagen rein netto. Nach Verfall der Rechnung wird ein Verzugszins von 5 % erhoben. Preis-, Sortiments- und Massänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

14. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt und gehen erst mit vollständiger Bezahlung ins Eigentum des Kunden über. Ist ein solcher nicht möglich, insbesondere bei Weiterverarbeitung, ist der Besteller verpflichtet, der Schwarz Stahl AG alle Rechte zu verschaffen, welche das Gesetz zur Sicherung der Ansprüche vorsieht. Der Besteller ermächtigt die Schwarz Stahl AG, auf dessen Kosten, die Eintragung des Eigentumvorbehaltes vorzunehmen, resp. das Pfandrecht anzumelden.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Verträge, für welche die vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten, unterstehen schweizerischem Recht (unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf). Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie ausschliesslicher Gerichtsstand ist das Geschäftsdomizil der Schwarz Stahl AG.

Lenzburg, 14. März 2024

 

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